
Die Stiftung «MitMänsch Oberwallis» führt eine Institution mit und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit primär kognitiver Beeinträchtigung. Im Erwachsenenbereich steht ein differenziertes Arbeits-, Beschäftigungs- und Wohnangebot an verschiedenen Standorten im Oberwallis bereit.
Zur Verstärkung unserer Teams im Wohnbereich suchen wir:
Sie begleiten Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung in ihrem Alltag und unterstützen sie bei der Teilhabe in ihrem Wohn- und Arbeitsalltag.
Sie sind mitverantwortlich für die Umsetzung der Teilhabeplanung der Bewohner*innen und berücksichtigen dabei die Konzepte des Bereichs wohnen & leben.
Nebst der agogischen Begleitarbeit sind Sie mitverantwortlich für pflegerische Verrichtungen.
In Absprache mit der Gruppenleitung übernehmen Sie weitere koordinierende, administrative und planerische Aufgaben.
Zu Ihren weiteren Aufgaben gehören:
Sie sind eine engagierte Fachperson mit einer abgeschlossenen Grundausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich. Quereinsteiger*innen sind herzlich willkommen, wenn Sie für die Arbeit mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung brennen. Der wertschätzende Umgang mit ihnen liegt Ihnen am Herzen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Sozial- und Selbstkompetenz aus und arbeiten gerne im Team.
Zudem bringen Sie mit:
Eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit. Nebst guten Anstellungsbedingungen und sehr guten Entwicklungsmöglichkeiten finden Sie bei uns engagierte Teams und eine Kultur, die von Zusammenarbeit und Loyalität geprägt ist.
Wir bieten eine Anstellung mit einem Pensum von 20 % bis 100 % oder die Möglichkeit, auf Stundenbasis tätig zu sein.
Wir freuen uns über Ihre vollständige Bewerbung in elektronischer Form über die Homepage oder per E-Mail an personaladmin@mitmaensch.ch bis am 22. Dezember 2025.
Weitere Auskunft erteilt:
Jasmine Noti, Direktionsassistentin: 027 921 18 52
Informationen zu COVID-19 (Coronavirus)
Das Lächeln ist zurück
Die günstige epidemiologische Entwicklung und die hohe Impfquote erlauben uns, endlich wieder zur Normalität zurückzukehren. Sämtliche obligatorischen Schutz-Massnahmen können per 1. Mai 2022 aufgehoben werden.
Weiterhin wollen wir die üblichen Hygiene-Massnahmen ans beachten: regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion, Husten in Taschentuch, freiwilliges Tragen von Hygiene-Masken bei Symptomen.
Wir werden unsere Räumlichkeiten mit Desinfektionsmittel und Hygiene-Masken ausgerüstet lassen. Ausserdem erinnern wir daran, bei akuten infektiösen Krankheiten (z.B. Grippe) zu Hause zu bleiben, um die Mitmenschen zu schützen. Das freiwillige Tragen von Masken zum Schutz von Dritten oder von sich selbst ist weiterhin möglich.
Für weitere Informationen zu COVID-19 verweisen wir auf das Bundesamt für Gesundheit BAG und auf die kantonalen Richtlinien.
Wir danken für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!