
Die Stiftung «MitMänsch Oberwallis» führt eine Institution mit und für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit primär kognitiver Beeinträchtigung. Für die Klientinnen und Klienten im Erwachsenenbereich steht ein differenziertes Arbeits-, Beschäftigungs- und Wohnangebot an verschiedenen Standorten im Oberwallis bereit.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir:
Am Standort Bitsch übernehmen Sie die pädagogische Begleitung von Klientinnen und Klienten mit kognitiver Beeinträchtigung. In Ihrer Rolle als Gruppenleitung sind Sie für die fachliche, organisatorische und personelle Leitung dieser Tagesstättengruppe verantwortlich.
Sie gestalten und strukturieren den Arbeitsalltag so, dass eine möglichst selbstständige und sinnstiftende Teilhabe am Arbeitsprozess möglich wird. Dabei entwickeln Sie angepasste Arbeitsabläufe und individuelle Arbeitshilfen.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
Sie sind eine engagierte Fachperson mit einer abgeschlossenen Ausbildung in Sozialpädagogik oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation im sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Bereich (z. B. Schulische Heilpädagogik). Der wertschätzende Umgang mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung liegt Ihnen am Herzen. Sie zeichnen sich durch eine hohe Sozial- und Selbstkompetenz aus und arbeiten selbstständig, verantwortungsbewusst sowie lösungsorientiert.
Zudem bringen Sie mit:
Wir bieten eine verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit. Nebst guten Anstellungsbedingungen und guten Entwicklungsmöglichkeiten finden Sie bei uns engagierte Teams und eine Kultur, die von Zusammenarbeit und Loyalität geprägt ist.
Wir freuen uns über Ihre vollständige Bewerbung in elektronischer Form über die Homepage oder per E-Mail an personaladmin@mitmaensch.ch bis am 22. Februar 2026.
Weitere Auskünfte erteilen:
Julius Arnold, Bereichsleitung arbeiten & beschäftigen: 027 921 11 48
Peter Wenger, Abteilungsleitung Tagesstätten Bitsch & Steg: 027 933 12 59
Informationen zu COVID-19 (Coronavirus)
Das Lächeln ist zurück
Die günstige epidemiologische Entwicklung und die hohe Impfquote erlauben uns, endlich wieder zur Normalität zurückzukehren. Sämtliche obligatorischen Schutz-Massnahmen können per 1. Mai 2022 aufgehoben werden.
Weiterhin wollen wir die üblichen Hygiene-Massnahmen ans beachten: regelmässiges Händewaschen oder Händedesinfektion, Husten in Taschentuch, freiwilliges Tragen von Hygiene-Masken bei Symptomen.
Wir werden unsere Räumlichkeiten mit Desinfektionsmittel und Hygiene-Masken ausgerüstet lassen. Ausserdem erinnern wir daran, bei akuten infektiösen Krankheiten (z.B. Grippe) zu Hause zu bleiben, um die Mitmenschen zu schützen. Das freiwillige Tragen von Masken zum Schutz von Dritten oder von sich selbst ist weiterhin möglich.
Für weitere Informationen zu COVID-19 verweisen wir auf das Bundesamt für Gesundheit BAG und auf die kantonalen Richtlinien.
Wir danken für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!